Neue Qualifikation: Genetische Beratung

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes zum 01.02.2012 dürfen Beratungen und Untersuchungen die das menschliche Erbgut betreffen nur noch von Ärzten mit einer speziellen Qualifikation durchgeführt werden. Diese, ebenfalls von den Landesärztekammern geprüfte, „fachgebundene humangenetische Beratung“ stellt eine logische Ergänzung zur bereits vorhandenen Zusatzbezeichnung Andrologie dar.

Für Sie heißt das:

Sollten Sie einen unerfüllten Kinderwunsch haben, oder

gehäufte (Tumor-)Erkrankungen in der Familie, oder

wollen Sie wissen ob ein Weitervererbungsrisiko einer Erkrankung besteht,

…dann sprechen Sie uns an.